Passende Rechtsform für dein Medien-Startup
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Gründerinnen und Gründer und sie lässt sich nicht umgehen. Gleichzeitig ist sie komplex, denn eine „Einheitslösung“ gibt es nicht: Jede Entscheidung sollte individuell und auf die jeweiligen Ziele, Rahmenbedingungen und Ressourcen abgestimmt getroffen werden. In diesem Artikel haben wir einige zentralen Fragestellungen zusammengestellt, die dir helfen, die richtige Rechtsform für dein Medien-Startup zu finden.
Wir konzentrieren uns dabei auf die gängigsten Rechtsformen für community-zentrierte Medienprojekte: Einzelunternehmen, GbR, (g)UG, (g)GmbH und e. V.
Weitere Rechtsformen wie AG, KG, OHG, Stiftungen oder Genossenschaften sind insbesondere für den Start von Medienprojekten meist weniger geeignet und werden daher hier nicht weiter behandelt.
Zeitpunkt der Gründung
Vor der Wahl der passenden Rechtsform solltest du dir zunächst die Frage stellen, wann der richtige Zeitpunkt für die formelle Gründung ist. In manchen Fällen kann es sogar von Vorteil sein, noch nicht gegründet zu haben, da bestimmte Gründungsförderprogramme ausdrücklich Vorgründungsphasen unterstützen.
Eine formelle Gründung wird jedoch spätestens dann erforderlich, wenn:
Geld fließt – etwa wenn du Einnahmen durch Abonnements, Mitgliedsbeiträge oder Spenden erzielst und Zahlungen entgegennimmst.
Ein Haftungsrisiko entsteht – beispielsweise durch die Organisation von Veranstaltungen, mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder urheberrechtliche Fragestellungen im Rahmen redaktioneller Arbeit.
Fördermittel beantragt werden sollen – insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen oder Stiftungen, die eine juristische Person voraussetzen.
Austausch und Beratung
Neben Informationen, die wir dir in diesem Artikel zu Verfügung stellen oder die du im Internet findest, ist es empfehlenswert, fachliche Beratung von Anwält*innen oder Steuerberater*innen einzuholen – gerade später brauchst du sowieso steuerliches Know-how. Darüber hinaus kann auch der Austausch mit anderen Gründer*innen sehr hilfreich sein, denn sie können oft konkrete Fragen beantworten und aus eigener Erfahrung berichten.
Hier ein paar Beispiele aus dem StartHub-Netzwerk und welche Rechtsform sie gewählt haben:
Einzelunternehmung: Bürgerportal Bergisch Gladbach
GbR: SNO Schwerin-Lokal (BHR Onlinemarketing GbR)
GmbH: RUMS-Medien, kolumna (ursprünglich gGmbH, aber Gemeinnützigkeit wurde aberkannt)
gGmbH: karla Magazin
UG: Vier Null Media, loky*
gUG: Relevanzreporter
Eingetragener Verein: bloq Magazin
Leitfragen für deinen Rechtsformtest
Im Folgenden findest du zehn Fragen, die dich bei der Entscheidung für die passende Rechtsform unterstützen. Die Fragen basieren vorwiegend auf dem Ratgeber Rechtsformen für Social Enterprises erstellt vom Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V.. Du kannst sie als eine Art „Rechtsform-Test“ nutzen. So geht's:
Bearbeite jede Fragestellung und prüfe, welche Rechtsformen für deine Antwort empfohlen werden.
Nutze die Tabelle mit möglichen Rechtsformen und vergib bei jeder Frage Punkte für die passenden Rechtsformen. Hier kannst du die Tabelle downloaden.
Zähle am Ende die Punkte zusammen: Die Rechtsform mit den meisten Punkten passt wahrscheinlich am besten zu deinem Vorhaben.
Beachte dabei, dass manche Kriterien wichtiger sein können als andere. Zum Beispiel haben Haftungsfragen oder die Gemeinnützigkeit möglicherweise ein größeres Gewicht als Image, Unternehmenszweck oder steuerliche Aspekte. Du kannst die Tabelle entsprechend anpassen, indem du bei besonders wichtigen Kriterien mehr Punkte für die empfohlenen Rechtsformen vergibst.
Zusätzlich kannst du natürlich auch noch andere Plattformen für einen Rechstformtest nutzen und die Ergebnisse vergleichen. Zum Beispiel fuer-gruender.de und gruenderplattform.de bieten kostenlose Tests an. Bei letzterem musst du jedoch deine Kontaktdaten angeben.
1) Haftung
Eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl der Rechtsform ist, wie sehr du persönlich für die Schulden deines Unternehmens haftest. Es gibt Rechtsformen, bei denen du nicht mit deinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen musst – hier haften Gläubiger*innen nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Andere Rechtsformen bieten keine Haftungsbeschränkung. Das bedeutet: Du und deine Mitgründer*innen haftet mit eurem gesamten Privatvermögen, wenn das Unternehmen Schulden hat.
Haftungsrisiken können je nach Unternehmensgegenstand sehr unterschiedlich ausfallen. Außerdem scheitern bis zu 90 % aller Unternehmensgründungen in den ersten drei Jahren – in der Medienbranche ist die Quote nicht viel besser. Deshalb ist es empfehlenswert, zumindest über eine haftungsbeschränkende Rechtsform nachzudenken.
Hast du ein hohes finanzielles Risiko und ist dir der Schutz vor der persönlichen Haftung mit deinem Privatvermögen wichtig? ✅ Ja – (g)GmbH, (g)UG, e. V. ❌ Nein – Einzelunternehmung, GbR
2) Startkapital
Bei sogenannten Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und UG) musst du bereits bei der Unternehmensgründung ein bestimmtes Startkapital aufbringen. Dieses soll ausgleichen, dass im Haftungsfall ausschließlich das Gesellschaftsvermögen haftet.
Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss allerdings nur die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt werden. Der restliche Betrag kann später eingebracht werden.
Wenn du dieses Startkapital nicht aufbringen kannst, aber grundsätzlich eine GmbH gründen möchtest, kannst du auf die Unternehmergesellschaft (UG) zurückgreifen – eine „kleine“ Variante der GmbH. Hier reicht bereits ein Stammkapital von nur 1 Euro. Allerdings hat die UG auch Nachteile: Durch das sehr geringe Startkapital wirkt sie auf Geschäftspartner*innen und Gläubiger*innen oft weniger solide. Außerdem besteht bei einer zu geringen Kapitalausstattung schneller das Risiko einer Überschuldung – und damit einer möglichen Insolvenz.
Bei Personengesellschaften ist die Situation deutlich einfacher geregelt. Hier gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Du kannst also theoretisch auch ohne großes Startkapital gründen. Das macht diese Rechtsformen unkompliziert und kostengünstig in der Gründung. Allerdings haftest du bei diesen Rechtsformen in der Regel mit deinem Privatvermögen (siehe oben).
Letztlich ist es also eine Grundsatzentscheidung: Möchtest du eher „teurer“, dafür aber rechtlich besser abgesichert gründen – oder „günstiger“, dafür mit höherem persönlichem Risiko?
Hast du die Möglichkeit, einen bestimmten Geld- oder Vermögenswert als Startkapital einzubringen?
✅ Ja – (g)GmbH, (g)UG
❌ Nein – Einzelunternehmung, GbR, e. V.
3) Anzahl der Gründer*innen
Bei der Wahl der Rechtsform solltest du dir überlegen, mit wie vielen Personen du gründen möchtest. Ein Einzelunternehmen eignet sich vor allem, wenn du alleine starten willst. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG können ebenfalls von einer einzelnen Person gegründet werden. Für die Gründung einer GbR sind hingegen mindestens zwei Personen erforderlich.
Sowohl bei GmbH, UG als auch bei GbR gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. In der Praxis werden diese Rechtsformen jedoch bei mehr als vier bis fünf Personen schnell unübersichtlich und organisatorisch aufwendig.
Eine Besonderheit gilt bei der Nutzung des sogenannten Musterprotokolls – einer stark vereinfachten Variante des Gesellschaftsvertrags, die nur die notwendigsten Regelungen enthält. Das Musterprotokoll kann bei GmbH und UG verwendet werden und ist auf maximal drei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter begrenzt.
Wenn von Anfang an viele Personen beteiligt sein sollen, eignet sich organisatorisch häufig ein eingetragener Verein. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich.
Willst du mehr als fünf Personen dein Unternehmen gründen?
✅ Ja – e. V.
❌ Nein – Einzelunternehmung (nur eine Person), GbR, (g)GmbH, (g)UG
4) Gemeinnützigkeit
Bei jeder Rechtsform sollte die Mission deines Projekts im Mittelpunkt stehen. Wenn Spenden oder Fördergelder einen wichtigen Teil der Einnahmen ausmachen, ist oft die Gemeinnützigkeit nötig. Anerkannte gemeinnützige Organisationen können Spenden sammeln, Quittungen ausstellen und profitieren von Steuervergünstigungen. Gleichzeitig wirkt der Status wie ein staatliches Gütesiegel, das Vertrauen bei Förderern, Ehrenamtlichen und Kooperationspartnern schafft und den Zugang zu Fördermitteln erleichtert.
Allerdings bringt die Gemeinnützigkeit auch Verpflichtungen mit sich: Satzung und Geschäftsführung müssen stets den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Wer diesen Status annimmt, verpflichtet sich also, die Gemeinnützigkeit dauerhaft ernst zu nehmen.
Wichtig für Medien-Startups ist, dass reiner Journalismus nicht als gemeinnütziger Zweck anerkannt wird. Gemeinnützigkeit lässt sich daher nur über andere Zwecke wie Volksbildung oder Demokratieförderung erreichen. Überlege dir also unbedingt, ob dein Projekt die Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit erfüllt. Weitere Infos dazu findest du im Artikel Gemeinnützigkeit im Journalismus.
Möchtest du dein Unternehmen über Spenden oder Fördergelder finanzieren und gemeinnützig ausrichten?
✅ Ja – gGmbH, gUG, e. V.
❌ Nein – Einzelunternehmung, GbR, GmbH, UG
5) Besteuerung
Die Wahl der Rechtsform wirkt sich stark auf die Steuerbelastung deines Unternehmens aus. Bei Einzelunternehmen und der GbR werden die erzielten Gewinne direkt den Gesellschafter*innen zugerechnet – das nennt man das Transparenzprinzip. Die Gewinne werden dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Beteiligten besteuert. Zusätzlich fallen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an, Körperschaftsteuer wird hingegen nicht erhoben.
Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH und UG funktioniert die Besteuerung anders: Hier werden die Gewinne zunächst auf Ebene der Gesellschaft versteuert – durch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Erst wenn die Gewinne an die Gesellschafter*innen ausgeschüttet werden, müssen diese nochmals versteuert werden. Dieses sogenannte Trennungsprinzip führt also zu einer Art „zweifachen Besteuerung“.
Für gemeinnützige Körperschaften gelten besondere Regeln: Sie können von zahlreichen Steuerentlastungen profitieren.
Ist dir eine geringe Steuerbelastung, also die Vermeidung von Körperschaftsteuer oder sogar Steuerersparnisse, wichtig?
✅ Ja – Einzelunternehmung, GbR Steuervorteile: gUG, gGmbH, e. V.
❌ Nein – GmbH, UG
6) Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten
Den Gesellschafter*innen jeder Rechtsform stehen grundsätzlich Anteile am Gewinn und an einem möglichen Verkaufserlös (Exit) zu. Für gemeinnützige Organisationen im Sinne der Abgabenordnung gilt dies jedoch nicht: Gewinne müssen dort zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Gemeinnützige Unternehmen dürfen Überschüsse erzielen, diese dürfen aber ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Wer ein Unternehmen mit dem Ziel aufbauen möchte, es gewinnbringend zu verkaufen, kann daher keine gemeinnützige Gesellschaft gründen.
Möchtest du Gewinne regelmäßig entnehmen oder planst, dein Unternehmen gewinnbringend zu verkaufen?
✅ Ja – GmbH, UG, GbR
❌ Nein – gUG, gGmbH, e. V.
Bei einer Einzelunternehmung gibt es keine klassische Gewinnausschüttung, da du und dein Unternehmen rechtlich keine getrennten Personen seid. Du kannst also jeder Zeit Geld aus deinem Unternehmen entnehmen, aber keine „Ausschüttung“ im gesellschaftsrechtlichen Sinne durchführen.
7) Publizitätspflichten
Die Anforderungen an den Jahresabschluss hängen stark von der Rechtsform und der Größe deines Unternehmens ab. Auch wenn die meisten community-zentrierten Medien-Startups auf Transparenz setzen und ggf. die Offenlegung von bestimmten Informationen ohnehin geplant ist, stellen Publizitätspflichten einen hohen Aufwand dar. Daher kann es viel Aufwand und Nerven sparen, eine Rechtsform mit geringen Publizitätsanforderungen zu wählen.
Personengesellschaften (z. B. GbR) haben nur geringe Vorgaben: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen erstellt werden, ein Anhang oder Lagebericht ist aber nicht nötig. Prüfungs- und Publizitätspflichten bestehen in der Regel nicht.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und UG) unterliegen deutlich strengeren Regeln. Hier ist bereits zu Beginn eine doppelte Buchführung verpflichtend. Je nach Größe können sie jedoch kleine Erleichterungen nutzen: kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen Lagebericht erstellen, die Bilanz kann verkürzt sein und eine Jahresabschlussprüfung entfällt oft.
Einzelunternehmen mit sehr geringen Umsätzen können sich teilweise komplett von Buchführung und Jahresabschluss befreien lassen (§ 241a HGB).
Auch bei e.V. sind die Publizitäts- bzw. Offenlegungspflichten deutlich geringer als bei Kapitalgesellschaften.
Willst du möglichst wenig öffentlich über dein Unternehmen berichten müssen?
✅ Ja – Einzelunternehmung, GbR, e. V.
❌ Nein – (g)GmbH, (g)UG
8) Image und Unternehmenszweck
Je nach Unternehmenszweck kann auch das Image der Rechtsform eine wichtige Rolle spielen. Wenn dir Außenwirkung und Professionalität wichtig sind, wird häufig die GmbH gewählt. Sie ist sehr bekannt und genießt bei Geschäftspartner*innen und Investor*innen ein hohes Vertrauen.
Eine Einzelunternehmung, GbR und auch die UG werden dagegen oft als weniger etabliert wahrgenommen und vor allem die UG gilt teilweise als „kleine Lösung der GmbH“. Ähnliches zeigt sich im Gemeinnützigkeitsbereich: Die gUG konnte sich in der Praxis bisher nicht so stark durchsetzen wie die gGmbH – vermutlich, weil ihr teilweise eine geringere Seriosität zugeschrieben wird.
Auch der Unternehmenszweck selbst kann die Rechtsformwahl beeinflussen. Manche Rechtsformen dürfen nur für bestimmte Zwecke gegründet werden. Genauso kann die Rechtsform des eingetragenen Vereins deine Gemeinnützigkeit unterstreichen.
Hat dein Unternehmen einen bestimmten Zweck oder soll ein spezielles Image ausstrahlen?
✅ Ja – (g)GmbH, e. V.
❌ Nein – Einzelunternehmung, (g)UG, GbR
9) Übertragbarkeit der Anteile
Schon bei der Gründung lohnt es sich, darüber nachzudenken, was passiert, wenn du später selbst aus dem Unternehmen aussteigen und deine Anteile an jemand anderen übertragen möchtest. Besonders interessant ist das beispielsweise, wenn du aus dem Ruhestand heraus gründest – dann kann eine solche Option von Anfang an sinnvoll eingeplant werden.
Die Übertragbarkeit von Gesellschafter- oder Mitgliedsrechten hängt stark von der Rechtsform ab. Bei einer GmbH können Geschäftsanteile grundsätzlich verkauft oder vererbt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine notarielle Beurkundung, die mit Kosten verbunden ist. Zusätzlich kann die Satzung durch sogenannte Vinkulierungsklauseln die freie Übertragbarkeit einschränken.
Bei einem eingetragenen Verein hingegen können Mitgliedschaftsrechte nicht auf Dritte übertragen werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt und endet in der Regel durch Austritt oder Tod. Ein Vorteil ist, dass hierfür keine besondere Form vorgeschrieben ist, sodass Ein- und Austritt meist unkompliziert und schnell erfolgen können.
Personengesellschaften wie die GbR sind stark vom Gesellschafter*innenbestand abhängig. Die Übertragung von Anteilen oder Beteiligungen ist grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Gesellschafter*innen möglich, kann aber durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag, etwa per Mehrheitsbeschluss, flexibilisiert werden. Eine notarielle Beurkundung ist dabei nicht erforderlich. Durch den Gesellschaftsvertrag lässt sich zudem festlegen, dass neue Gesellschafter*innen eintreten oder alte ausscheiden können, ohne dass die Existenz der Gesellschaft infrage gestellt wird.
Soll es leicht sein, deine Unternehmensanteile weiterzugeben?
✅ Ja – (g)GmbH, (g)UG
❌ Nein – Einzelunternehmung, GbR, e. V.
10) Beteiligung von Investor*innen
Neben laufenden Einnahmen spielt bei der Wahl der Rechtsform auch die Frage der Start- und Wachstumsfinanzierung eine wichtige Rolle. Klassische Investor*innen beteiligen sich in der Regel nur an bestimmten Rechtsformen. Auch wenn Beteiligungskapital für Community-zentrierte Medien eher untypisch ist, sollte die Finanzierungsstrategie von Anfang an mitgedacht und diese Frage bewusst geklärt werden.
(VC-)Investor*innen investieren nahezu ausschließlich in Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH. Ausschlaggebend sind insbesondere die Haftungsbegrenzung, ihre Rolle als reine Kapitalgeber*innen ohne operative Verpflichtung sowie klar geregelte Beteiligungs- und Einflussrechte.
In Personengesellschaften oder gemeinnützige Strukturen investieren klassische VC-Geber*innen hingegen kaum. Da Gewinne in gemeinnützigen Organisationen ausschließlich dem Satzungszweck dienen dürfen, sind sie für renditeorientierte Investments in der Regel nicht geeignet.
Möchtest du Investor*innen und Risikokapital für die Finanzierung deines Unternehmens gewinnen?
✅ Ja – GmbH, UG
❌ Nein – Einzelunternehmung, GbR, gGmbH, gUG, e. V.
Vergleiche Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen
Wenn du den Rechtsformtest gemacht und für dich Antworten auf die einzelnen Fragen gefunden hast, lohnt es sich, die zwei bis drei passendsten Rechtsformen noch einmal genauer zu vergleichen. In diesem Dokument des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. findest du die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen. Außerdem gibt es Hinweise, wie du Gemeinnützigkeit erlangen kannst und welche ersten Schritte bei der Unternehmensgründung sinnvoll sind.
Du kannst außerdem in Betracht ziehen, zunächst mit einer „einfachen“ Rechtsform wie einem Einzelunternehmen oder einer GbR zu starten und zu einem späteren Zeitpunkt in eine haftungsbeschränkte Rechtsform zu wechseln – etwa in eine (g)GmbH oder eine Genossenschaft. So kannst du dein Vorhaben zunächst mit geringem formalen und finanziellem Aufwand testen und erst dann eine komplexere Struktur mit höherem Startkapital und klarer Haftungsbegrenzung wählen, wenn sich das Projekt etabliert hat.
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